Eis- Sporthalle Dinslaken gGmbH

Haus- und Eislaufordnung

der Eissporthalle Dinslaken gGmbH

 

Stand 08/2010

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Zweck der Haus- und Eislaufordnung

1. Die Haus- und Eislaufordnung gilt für das Eisstadion der Eissporthalle Dinslaken gGmbH

    mit Kiosk, Umkleidebereich, Toiletten sowie sonstigen Nebenräumen.

2. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen oben genannten

    Bereichen.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Eislaufordnung

1. Die Haus- und Eislaufordnung ist für alle Gäste des Eisstadions verbindlich.

2. Durch das Bezahlen des Eintrittes erkennt jeder Gast die Haus- und Eislaufordnung sowie

    alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.

3. Das Personal oder weitere Beauftragte der Eissporthalle Dinslaken üben das

    Hausrecht aus. Gäste die gegen die Haus- und Eislaufordnung verstoßen können des

    Hauses verwiesen werden. Darüber hinaus kann ein Hausverbot auf Zeit oder auf

    Dauer durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden. Das

    Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet.

4. Bei der Benutzung des Eisstadions durch Schulen, Vereine oder andere geschlossene

    Gruppen sind deren Leiter für die Einhaltung der Haus- und Eislaufordnung verantwortlich.

Nach Aufforderung ist eine verantwortliche Person zu benennen

§ 3 Eisbahngäste

1. Der Besuch des Eisstadions steht grundsätzlich jedermann frei.

2. Jeder Gast muss den Eintritt entsprechend der gültigen Preisliste an der Kasse entrichten.

3. Kinder unter 6 Jahren bedürfen der Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson.

4. Personen, die sich wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen

    können, sich oder andere gefährden, ist die Benutzung des Eisstadions nur zusammen

    mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet die

 unter Einfluss berauschender Mittel stehen

    lt. §2 Abs. 3 Hausverbot haben

 Tiere mit sich führen

 an übertragbaren Krankheiten leiden oder offene Wunden haben

 das Eisstadion zu gewerblichen oder sonstigen für Eisstadien unüblichen Zwecken nutzen

    wollen.

6. Jeder Gast muss das bei Eisstadien bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, dass z.B.

    auf durch Eis- und Tauwasser belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere

    Vorsicht geboten. Rutschfeste Schuhe außerhalb der Eislauffläche sind empfehlenswert.

§ 4 Öffnungszeiten und Angebote

1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben und

    sind Bestandteil dieser Haus- und Eislaufordnung.

2. Bei Überfüllung, Veranstaltungen, ungünstiger Witterung oder anderen unvorhergesehenen

    Ereignissen behält sich die Eissporthalle eine kurzfristige Schließung des Eisstadions

    vor.

3. Falls beim letzten Lauf ½ Stunde nach Laufbeginn keine Gäste anwesend sind wird die unter

    §1 Abs. 1 genannte Einrichtung geschlossen.

4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Bereiche oder Angebote besteht kein Anspruch

    auf Minderung oder Erstattung.

5. Der bereits entrichtete Eintrittspreis wird nicht erstattet.

6. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

7. Hinterlegter Pfand wird nur gegen die Rückgabe des Tickets spätestens bei Laufende zurückgegeben.

8. Als Pfand hinterlegte Ausweise werden nur an den Besitzer zurückgegeben.

9. Verleihschlittschuhe und Lauflernhilfen sind spätestens bei Laufende beim Eismeister zurückzugeben.

10. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen von dieser Haus- und Eislaufordnung

      durch die Eissporthalle Dinslaken nur in schriftlicher Form zugelassen werden.

 

 § 5 Verhaltensregeln

1. Die Gäste haben alles zu unterlassen das den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung

    der Sicherheit, Ruhe und Ordnung widerspricht. Sexuelle Handlungen und Darstellungen

    sind verboten.

2. Beschädigungen oder Verunreinigen verpflichten zum Ersatz des Sachschadens bzw.

    zur Erstattung der Reinigungskosten, darüber hinaus bleibt die Strafverfolgung vorbehalten.

3. Solange die Eismaschine im Einsatz ist darf die Eisfläche nicht betreten werden.

4. Die Eisfläche wird nur durch das Aufsichtspersonal freigegeben.

5. Nicht durch Gummiauflagen geschützte Fußbodenbereiche dürfen mit Schlittschuhen

    nicht betreten werden.

6. Den Gästen ist es untersagt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte bzw.

    andere Medien (z.B. Mobiltelefone) zu benutzen wenn es dadurch zur Belästigung anderer

    Eisbahngäste kommt.

7. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke ist nur nach schriftlicher Genehmigung

    durch die Geschäftsleitung der Eissporthalle Dinslaken gGmbH möglich.

8. Fotografieren oder Filmen fremder Personen ist ohne deren Einwilligung rechtlich nicht

    gestattet.

9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten ist nur mit Erlaubnis des Aufsichtspersonals

    gestattet.

10. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Eisfläche ist verboten.

11. Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) sind auf der Eisfläche nicht erlaubt.

12. Rauchen ist nur im Außenbereich oder Smoking Point erlaubt, auf die anwesenden Kinder

      und Jugendlichen ist Rücksicht zu nehmen.

13. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen

      entsprechend behandelt.

14. Garderobenschränke stehen dem Eisbahngast nur während des bezahlten Laufes oder

      der ganzen Saison gegen Bezahlung zur Verfügung. Für die Verfügbarkeit besteht kein

      Anspruch. Nach Betriebsschluss werden die für Einzelläufe vermieteten und noch verschlossenen

      Garderobenschränke geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt

      wird wie eine Fundsache behandelt.


II. BESTIMMUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER EISBAHN

§ 6 Zweck und Nutzung der Eisbahn

Die Eislauffläche des Eisstadions dient der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining, der

Ausübung des Sports und der Erholung der Eisbahngäste.

§ 7 Verhalten auf der Eisfläche

1. Die Nutzung der Eisfläche verlangt besondere Rücksichtnahme auf die anwesenden

    Eisbahngäste.

2. Auf ältere Personen und Kinder ist besonders Rücksicht zu nehmen.

3. Die Eisfläche darf während des Laufes nur mit Schlittschuhen betreten werden, Eisstockschützen

    müssen geeignete Sohlen oder Hilfsmittel benutzen.

4. Übertriebenes Schnelllaufen, Fangspiele, Ketten- und Hakenlaufen sind nicht erlaubt.

5. Sprung- und Hebefiguren während der öffentlichen Läufe sind nicht erlaubt.

6. Das Ausspucken auf den Boden oder die Eisfläche ist nicht erlaubt.

7. Eishockey spielen ist aufgrund der fehlenden Sicherheitseinrichtungen nicht erlaubt.

8. Auf der Eisfläche ist die einheitliche Laufrichtung zu beachten.

9. Die Benutzung von Rennschlittschuhen ist nicht erlaubt.

10. Auf der Bande dürfen keine Gegenstände abgelegt werden. Die Bande ist kein Sitzplatz.

11. Schneeball werfen und die mutwillige Beschädigungen der Eisfläche sind untersagt.

12. Das Rauchen auf der Eisfläche ist während des Laufes untersagt.

13. Glasflaschen, Schläger und dergleichen dürfen nicht auf die Eisfläche mitgenommen

      werden.

15. Abbrennen und werfen von Feuerwerkskörpern ist auf dem gesamten Gelände verboten.

III. Haftungsbestimmungen

§ 8 Haftung bei Schadensfällen

1. Die Gäste benutzen das Eisstadion auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine   Erfüllungsgehilfen

    haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für höhere Gewalt und Zufall sowie

    für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten aber nicht erkannt

    werden haftet der Betreiber nicht.

 

2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den

    gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte.

    Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrverpflichtungen

    begründet. In der Verantwortung des Eisbahngastes liegt es, bei der Benutzung von

    Garderobenschränken

    insbesonders diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen

    Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

3. Bei Verlust des Schlüssels wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

 

 

 

Dinslaken, den 16.08.2010

Eissporthalle Dinslaken gGmbH

gez. Kühn & Flötgen

Geschäftsführer